Insgesamt 25.209 Telekommunikationsverkehre horchte der Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2014 „strategisch“ ab. Als „nachrichtendienstrechtlich relevant“ erwiesen sich bloß 65 davon, was weniger als 0,26 Prozent entspricht. Das geht aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) hervor, der die G‑10-Maßnahmen der drei deutschen Bundesgeheimdienste BND, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) offenlegt.
Im Vergleich zum Vorjahr (2013), als die Filter 15.401 Mal anschlugen, bedeutet das eine deutliche Steigerung von etwas mehr als 63 Prozent. Zurück ging augenscheinlich die Effizienz, denn 2013 waren immerhin noch fast 0,8 Prozent „nachrichtendienstlich relevant“. Zu Telekommunikationsverkehren zählen etwa E‑Mails, SMS-Nachrichten oder Verkehrsdaten, die gleich viel über eine Person enthüllen können wie die Inhalte selbst. Spitzenreiter war der Bereich „Internationaler Terrorismus“ (14.604, davon 63 relevant), gefolgt von „Proliferation und konventionelle Rüstung“ (10.588) und, weit abgeschlagen, „Illegaler Schleusung“ (17).
Den Zahlen zufolge wurden die 1.922 genehmigten Terrorismus-Suchbegriffe vor allem in SMS-Nachrichten fündig (13.329), während Waffenschieber offenbar eher auf E‑Mails setzten (13.757 Suchbegriffe, 9.812 Treffer in E‑Mails). Um welche Begriffe es sich bei den insgesamt 15.707 im Detail handelt, bleibt weiterhin geheim.
Einzelbehandlung
Neben der „strategischen“ Massenüberwachung wurden in Summe 218 Einzelmaßnahmen (212 im Vorjahr) genehmigt, also die gezielte Überwachung einzelner Verdächtigter, die beispielsweise Friedens‑, Hoch- oder Landesverrat begangen haben könnten. Den Löwenanteil nahm mit 148 Maßnahmen der BfV ein, dahinter finden sich der BND (67) und der MAD (3). Die Anordnungen richteten sich gegen 696 Haupt- und 688 Nebenbetroffene (696 beziehungsweise 803 im Vorjahr).
Der BfV konzentrierte sich dabei vorrangig auf Islamisten (97 Verfahren) und auf den nachrichtendienstlichen Bereich (39 Verfahren). Sogenannter Ausländerextremismus fiel mit acht Maßnahmen auf, Rechtsextremismus mit vier, Linksextremismus mit keiner. Die 67 Einzelmaßnahmen des BND betrafen ausschließlich den Bereich Islamismus, während der MAD jeweils einmal im islamistischen sowie im nachrichtendienstlichen Bereich mitgeschnitten hat. Zudem hat sich der BND zehn Mal auf § 8 des G‑10-Gesetzes berufen, um Entführungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland aufzuklären.
Schwerpunkt Islamismus
Ebenfalls veröffentlicht wurde der PKGr-Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz. Demnach haben die bundesdeutschen Dienste im Jahr 2014 insgesamt 72 Auskunftsverlangen gestellt, wovon keines vom BND und zwei vom MAD kamen – die restlichen 70 hatte der BfV zu verantworten. Abgefragt wurden in erster Linie Daten von Telekommunikationsanbietern (39) und von Finanzdienstleistern (30). Die Maßnahmen richteten sich gegen 163 Personen, wovon 118 Hauptbetroffene waren.
Hinzu kamen 17 IMSI-Catcher-Einsätze (16 durch das BfV, einer durch den MAD), die 21 Personen direkt und zahlreiche andere indirekt berührten. Details über die Bereiche, in denen ermittelt wurde, legt der Bericht nicht offen, sondern führt bloß Islamismus sowie „nachrangig“ den nachrichtendienstlichen Bereich ins Feld, wo schwerpunktmäßig Verfahren eingeleitet wurden.
